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FG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 K 2843/02 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung des Verkehrswerts eines Grundstücks bei der Ermittlung des für die Erbschaftsteuer maßgeblichen Werts einer gemischten Schenkung; Aufteilung des Steuerwerts in dem Verhältnis des Verkehrswerts der Bereicherung des Beschenkten zu dem Verkehrswert des geschenkten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks bei gemischter Schenkung; Schenkungsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks bei gemischter Schenkung - Schenkungsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 K 2843/02
- BFH, 24.11.2005 - II R 11/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 787
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.05.2002 - II R 61/99
Verfassungswidrigkeit des ErbStG
Auszug aus FG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 K 2843/02
Dies folgt daraus, dass in der Regel bei der Ermittlung des Grundbesitzwertes nur die Hälfte des Verkehrswertniveaus erreicht wird (vgl. BFH Beschluss vom 22. Mai 2002 II R 61/99, BStBl. II 2002, 598 m.w.N.). - BFH, 17.10.2001 - II R 72/99
Rentenzahlung bei gemischter Schenkung
Auszug aus FG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 K 2843/02
Der Beklagte hat zu Recht die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ermittelt, indem er den Steuerwert der Leistung des Schenkers in dem Verhältnis aufteilte, in dem der Verkehrswert der Bereicherung des Beschenkten zu dem Verkehrswert des geschenkten Vermögens steht (…vgl. BFH Urteil vom 5. April 1989 II R 45/86, BFH/NV 1990, 506; vom 17.10.2001 II R 72/99, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2002, 25 m.w.N.). - BFH, 05.04.1989 - II R 45/86
Maßgeblichkeit der Schenkungsabrede und der rechtlich endgültigen Verfügung für …
Auszug aus FG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 K 2843/02
Der Beklagte hat zu Recht die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ermittelt, indem er den Steuerwert der Leistung des Schenkers in dem Verhältnis aufteilte, in dem der Verkehrswert der Bereicherung des Beschenkten zu dem Verkehrswert des geschenkten Vermögens steht (vgl. BFH Urteil vom 5. April 1989 II R 45/86, BFH/NV 1990, 506; vom 17.10.2001 II R 72/99, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2002, 25 m.w.N.).